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Eigenleistungen bei der BAFA Förderung

Kann ich auch Fenster in Eigenleistung einbauen und erhalte ich dann auch eine Förderung?

Grundsätzlich sind Eigenleistungen von Privatpersonen möglich, es werden aber Umfeldmaßnahmen (Baustelleneinrichtung, Gerüstarbeiten, Deinstallationen oder Wiederherstellungsmaßnahmen z.B. Malerarbeiten) von der Förderung ausgeschlossen. Es werden nur die direkt mit der Sanierungsmaßnahme verbundene Materialkosten gefördert. Näheres hierzu können Sie dem „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren“ der Bafa unter Punkt 1.5.1 Eigenleistung von Privatpersonen entnehmen.

 

Wichtig für den späteren Erhalt der Förderung ist die Einhaltung der Mindestanforderungen und der korrekte Weg der Antragstellung. Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Bei der Suche nach dem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de

 

Kann Fenster-Hai mir eine Fachunternehmererklärung ausstellen?

Grundsätzlich kann eine Fachunternehmererklärung nur von dem Unternehmen ausgestellt werden, welches die Fenster auch montiert. Da die Fenster im Online-Shop vertrieben werden, kann Fenster-Hai die Qualität der Montage nicht beurteilen und folglich auch nicht den korrekten Einbau bestätigen. Gegen eine Aufwandentschädigung lassen wir Ihnen gerne eine erforderliche Ug-Wert Berechnung zukommen, in der wir aber lediglich den Wärmedämmwert der ihrerseits erworbenen Fenster bestätigen.

Hinweis: 

Grundsätzlich kann eine Fachunternehmererklärung nur von dem Unternehmen ausgestellt werden, welches die Fenster auch montiert. Da die Fenster im Online-Shop vertrieben werden, kann Fenster-Hai die Qualität der Montage nicht beurteilen und folglich auch nicht den korrekten Einbau bestätigen. Gegen eine Aufwandentschädigung lassen wir Ihnen gerne eine erforderliche Ug-Wert Berechnung zukommen, in der wir aber lediglich den Wärmedämmwert der ihrerseits erworbenen Fenster bestätigen.

(Quelle: Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung, Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Zuschuss, Stand 1.2.25)


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