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Fachunternehemererklärung

Die Fachunternehmererklärung ist ein wichtiger Bestandteil im Bauwesen, insbesondere im Bereich des Fensterbaus. Sie dient dazu, die Qualität und die fach-gerechte Ausführung der Arbeiten durch den verantwortlichen Unternehmer zu dokumentieren und zu bestätigen.

Was ist eine Fachunternehmererklärung?

Eine Fachunternehmererklärung ist eine schriftliche Bestätigung des beauftragten Fachunternehmens, dass die ausgeführten Arbeiten den geltenden technischen Normen, Vorschriften und Qualitätsstandards entsprechen. Im Fensterbau bedeutet dies, dass das Unternehmen bestätigt, dass die Fenster fachgerecht geplant, hergestellt und eingebaut wurden.

Inhalte der Fachunternehmererklärung in Bezug auf Fenster

Die Erklärung enthält in der Regel folgende Punkte:

  • Angaben zum Unternehmen: Name, Anschrift, Kontaktinformationen und Qualifikationen des Fachunternehmens.
  • Beschreibung der ausgeführten Arbeiten: Welche Fenster wurden eingebaut, inklusive technischer Details wie Material, Art der Verglasung, Dämmwerte usw.
  • Einhaltung der Normen und Vorschriften: Bestätigung, dass die Arbeiten gemäß den relevanten DIN-Normen, Bauvorschriften und Herstellerangaben ausgeführt wurden.
  • Qualifikation des Personals: Nachweise, dass die Arbeiten von fachkundigem Personal durchgeführt wurden.
  • Datum und Unterschrift: Das Dokument wird mit Datum versehen und vom verantwortlichen Unternehmer unterschrieben.

Wer ist berechtigt die Fachunternehmererklärung auszustellen? 

Nur Unternehmen, die im Fensterbau fachlich qualifiziert sind, also über die entsprechenden Qualifikationen, Erfahrungen und Zulassungen verfügen, sind berechtigt, eine solche Erklärung auszustellen. Das sind in der Regel spezialisierte Fensterbauer, Tischlerbetriebe oder Bauunternehmen mit entsprechender Fachkompetenz im Bereich Fensterinstallation.
Ein Energieberater darf grundsätzlich die Fachunternehmererklärung erstellen, wenn er entsprechend qualifiziert ist und die erforderlichen Kenntnisse besitzt. Es ist wichtig, dass der Energieberater die technischen Details und die gesetzlichen Vorgaben kennt, um eine korrekte und rechtssichere Erklärung abzugeben.
Eine Privatperson darf grundsätzlich keine Fachunternehmererklärung ausfüllen, da diese Erklärung in der Regel von einem qualifizierten Fachunternehmer oder Fachbetrieb erstellt werden muss. Die Fachunternehmererklärung bestätigt, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Daher ist es wichtig, dass eine fachkundige Person, wie ein Handwerksbetrieb oder ein Energieberater mit entsprechender Qualifikation, diese Erklärung erstellt.

Fazit: Die Fachunternehmererklärung im Fensterbau ist ein wesentliches Dokument, das die Qualität der ausgeführten Arbeiten bestätigt. Sie schafft Transparenz für Bauherren, Architekten und Behörden und trägt dazu bei, die Einhaltung aller technischen und rechtlichen Vorgaben sicherzustellen. Nur qualifizierte Fachunternehmen sind berechtigt, diese Erklärungen auszustellen, was die Bedeutung der Fachkompetenz im Bauwesen unterstreicht.

FensterHAI Profitipp: Das frühere Formular zur Fachunternehmererklärung im Zusammenhang mit einer Förderung der Bafa ist mit der Änderung des Antragsverfahren nicht mehr notwendig. Mit dem technischen Projektnachweis (TPN) wurden diese Abfragen digitalisiert und werden direkt online vom Fachunternehmen oder dem eingebundenen Energieeffizienz-Experten angegeben. Der jeweilige Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer muss die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Ausgaben für Material mit dem Verwendungsnachweis und einem formlosen Schreiben bestätigen.


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