SANIERUNG VON ALTBAUTEN / ALTBESTÄNDEN
Die Sanierung von Altbauten und Altbeständen kommt in Zuge der globalen Klimaerwärmung und steigender Energiepreise eine immer größere Bedeutung zu.
Zur energetischen Gebäudesanierung zählen zum Beispiel neue Fenster, Türen und Rollläden, die Wärmedämmung von Dächern, Außenwänden und Kellerdecken, sowie die Erneuerung der Heizungsanlage. In der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind Grenzwerte wie der Wärmedurchgangskoeffizient U (U-Wert, "Wärmedämmwert") für Bauteile vorgeschrieben, die bei Sanierungen ausgetauscht oder neu eingebaut werden. Der U-Wert von Fenstern lässt sich durch eine Sanierung bei Einfachverglasung von ca. 5,9 Watt je Quadratmeter und Grad Temperaturunterschied pro Stunde [W/(m²•K)] auf 1,3 bis 0,7 Watt/(m²•K) senken.
Bei alter Isolier-Doppelverglasung beträgt der U-Wert etwa 2,9 Watt/(m²•K) und verbessert sich somit durch die Fenstersanierung noch um das 2- bis 3-fache.
Je eher Sie mit der Sanierung Ihres Hauses beginnen desto eher sparen Sie z.B. an Heizenergie und den Kosten die aufgrund feuchter Wohnungen entstehen können.
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