Verpackungsverordnung
WORUM geht es?
Verpackungsgesetz 2021
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen Verpackungsrichtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens von Verpackungen sowie der Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen. Das Gesetz wurde angepasst und ist seit dem 3. Juli 202 ersetzt und als Verpackungsgesetz 2 (VerpackG2) bekannt. Das VerpackG2 implementiert nun zwei EU-Richtlinien
- die Einwegkunststoffrichtlinie und
- Abfallrahmenrichtlinie.
Das Verpackungsgesetz gilt nur in Deutschland. Jedes Land der EU verfügt über seine eigene PACK-Gesetzgebung.
Die wichtigsten Infos kompakt für Sie zusammengefasst:
Welche Verpackungen?
Das Verpackungsgesetz gilt für alle Verpackungen, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Darunter fallen besonders die Verkaufsverpackungen wie Umverpackungen, Serviceverpackungen, Versandverpackungen und die Transportverpackungen.
Auswirkungen für Sie
Die neue Verpackungsverordnung hat auch für Sie, als Endverbraucher eine Auswirkung. Als Hersteller sind wir in der Pflicht Sie über eine ordnungsgemäße Entsorgung zu informieren. Da jedes Bundesland eigene Vorschriften für die Mülltrennung und die Abfallentsorgung hat zeigen wir Ihnen beispielhaft die korrekte Entsorgung unserer Verpackungsmaterial in Nordrhein-Westfalen.
Wermuss handeln?
Alle Hersteller, Händler und Importeure, die als Erstinverkehrbringer in Deutschland auftreten, müssen sich zur Sicherstellung der flächendeckenden Rücknahme und Verwertung der entsprechenden Verpackungsabfälle
Folgende Verpackungen sind in derPlastiktonne
zu entsorgen
• PE-Druckverschlußbeutel
• Folien
• Fensterschutzfolie
• Schaumstoff-Pads
• Lieferscheintaschen
• Aufkleber
• Paketband
• Umreifungsband
• Trageschlaufe
Folgende Verpackungen sind in derPapiertonne
zu entsorgen
• Karton
• Kantenschutz
Folgende Verpackungen sind imRestmüll oder auf dem Wertstoffhof
zu entsorgen
• Paletten
• Eurpspannplatten
• Schrauben
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