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AUFTRAGGEBER


Einleitende Begriffserklärung:

AG = Auftraggeber / Besteller

AN = Auftragnehmer / Unternehmer

Auftraggeber ist die Vertragspartei, die einem anderen im Rahmen eines Auftrags ein Geschäft zur entgeltlichen Besorgung überträgt. Der Auftrag
kann im Rahmen eines Dienstvertrags, Werkvertrags oder Maklervertrags erteilt werden.

Dem Auftraggeber obliegen Rechte und Pflichten. Bei der Abwicklung von Bauverträgen haben Auftraggeber und Auftragnehmer umfangreiche Kooperationspflichten. Der Auftraggeber hat Informations-, Mitwirkungs- und gegebenenfalls auch Rügepflichten wahrzunehmen.

 

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