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EINBRUCHHEMMUNG


Einbruchhemmung steht in direktem Zusammenhang mit Einbruchschutz.

Bei Einbruchschutz ist das Überwinden des geschützten Elements nahezu unmöglich. Einbruchhemmung wiederrum bietet keinen definitiven Schutz, erschwert aber das Vorhaben einzubrechen enorm.

Da beim Einbruchsversuch viel Lärm entsteht, den Einbrecher vermeiden wollen, wird eine natürliche Hemmschwelle erzeugt, da je nach Sicherheitsklasse einiger Zeitaufwand nötig wird, z.b. ein Sicherheitsfenster mit Sicherheitsausstattung zu öffnen oder so zu beschädigen, dass ein Zutritt zum Objekt möglich wird.

Der Einsatz von Sicherheitsbeschlägen (RC1 oder RC2) und VSG-Sicherheitsglas ist obligatorisch für eine ordentliche Einbruchhemmung. Die Kosten sind vergleichsweise gering - daher erfreut sich Sicherheitsausstattung zunehmender Beliebtheit.

Die Einbruchhemmung ist seit 2011 in der DIN EN 1627:2011-09 (D) Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelement und Abschlüsse - Einbruchhemmung -Anforderungen und Klassifizierung beschrieben. In dieser Norm sind unter anderem die Wiederstandsklassen definiert (alt: WK 1- 6 - NEU: RC 1N - RC6).

Einbrecher versucht das Fenster zu Öffnen

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