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FENSTERBANK


Die äußere Fensterbank muss das ablaufende Oberflächenwasser von Fenster und Fassade kontrolliert ableiten. Im Regelfall muss die Fensterbank den Blendrahmen im Anschluss untergreifen. Die Anbindung der Fensterbank am Blendrahmen und an den Laibungen muss dicht mit geeigneten Dichtungssystemen (z.B. vorgefertigtes Dichtprofil des Fensterbanksystems, vorkomprimiertes Dichtungsband) ausgeführt werden. Die Anbindung an den Blendrahmen muss zudem gleitfähig sein, z.B. durch die Ausstattung der Schraubenverbindungen mit Langlöchern und Unterlegscheiben aus Kunststoff. Die Fensterbank ist mit einer Neigung von 6 Grad auszuführen. Die Oberfläche der Pulverbeschichtung ist gemäß den Richtlinien der internationalen Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen (GSB) ausgeführt. Farbunterschiede hinsichtlich Farbton und Glanz zu den Originalfarben sind aufgrund unterschiedlicher Herstellungsverfahren und Pigmentierungen nicht ausgeschlossen. Das heißt, Pulverlacke sind wie alle anderen Lacke und Farben fertigungstechnischen Toleranzen und Schwankungen unterworfen. Bei Fensterbänken die nebeneinander am Gebäude eingebaut werden, sollten diese aus einer Charge stammen. Die zum Schutz der veredelten Oberfläche der Fensterbank aufgeklebte Schutzfolie ist begrenzt UV-beständig. Die Folie ist spätestens drei Monate nach Montage zu entfernen. Sonneneinstrahlung während der Lagerung ist zu vermeiden. Aluminiumbauteile dürfen Kratz- und Stoßbeanspruchungen nicht ausgesetzt werden. Verunreinigungen durch alkalische Substanzen müssen sofort entfernt werden, da Schäden meistens nicht mehr behoben werden können.

Fensterbank mit einem Kaffee

 

Sind aufgesteckte Endstücke der Fensterbank nicht schlagregendicht, muss mit einer wannenförmigen ausgebildeten Dichtfolie unter der Fensterbank eine zweite wasserführende Ebene hergestellt werden. Ist unter der Fensterbank eine Wärmedämmung eingebracht, so ist die Dichtfolie auf der Dämmung zu verlegen um diese vor Durchfeuchtungen zu schützen.

Fensterbankendstücke dürfen nicht eingekürzt werden um beispielsweise Platz für Rollladenführungsschiene zu schaffen, weil damit die kontrollierte Wasserabführung nicht mehr gegeben ist.

Der Fassadenüberstand, wirksame Tropfkante beträgt > 30 - 50 mm. Eine Entdröhnung muss angebracht werden, wenn diese gefordert wird. Zusätzliche Halterstücke sind bei einer Ausladung über 150 mm erforderlich. Der Abstand zu den Endstücken sollte ca. 40 cm, betragen , der Abstand zwischen den Halterstücken sollte 100 cm nicht überschreiten.

Beim Einbau der Aluminium-Fensterbänke ist bei einem Temperaturunterschied von 50 Grad C eine Längenausdehnung von 1,2 mm per Meter zu berücksichtigen. Daher müssen Aluminium Fensterbänke mindestens alle 300 cm einen Dehnstoß erhalten. Stoßunterlappungen sind so auszuführen, dass Knackgeräusche aus thermisch bedingten Längenänderungen weitgehend vermieden werden. Sie müssen so ausgebildet sein, dass Niederschlagswasser nach außen abgeleitet wird. Die Dehnungsfuge sollte mindestens 12 mm betragen.

Hinweis:
Der Wetterschutz muss durch das WDVS gewährleistet sein. Eine Abdichtung zwischen Fenster und Außenwand bietet zusätzlichen Schutz. Dies ist bei der Planung gesondert vorzusehen und auszuschreiben.

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